Stellen Sie sich vor, Sie sind auf Geschäftsreise in Jakarta (Indonesien). Sie haben noch einige wichtige Meetings vor sich, aber plötzlich bekommen Sie starke Zahnschmerzen. Was machen Sie in einer solchen Situation?
Ein Anruf bei der Assistance genügt. Hier können Sie Ihr Problem in Ihrer Landessprache schildern und die Assistance empfiehlt einen zertifizierten und englisch sprechenden Zahnarzt. Sie vereinbart sogleich einen Behandlungstermin für Sie. So steht einem erfolgreichen und weiteren Aufenthalt nichts mehr im Wege.
Ein Krankheitsfall kann in manchen Ländern eine hohe finanzielle Belastung bedeuten. Es ist im Ausland nicht ungewöhnlich (trotz Auslandskrankenversicherung), dass z.B. ein Krankenhaus eine Vorauszahlung per Kreditkarte oder auch bar verlangt.
Doch bei den für Ausländer gültigen Tarifen kann diese Vorauszahlung schnell alle finanziellen Möglichkeiten sprengen. Daher ist es umso wichtiger, dass der Mitarbeiter im Ausland durch eine international agierende Assistance unterstützt wird. In den meisten Fällen ist es dann durch die Partner-Assistancen vor Ort möglich, mit dem Krankenhaus eine Bezahlung per schriftlicher Kostenübernahme zu vereinbaren.
Jedoch sollte dem Mitarbeiter eine Kreditkarte für Notfälle zur Verfügung gestellt werden, da ein Versicherungsschutz durch die eventuell auftretende Zeitverschiebung nicht immer rechtzeitig erfolgt, die Behandlung oft aber nicht warten kann.
Bei einem langfristigen Auslandsaufenthalt sollte der Arbeitgeber auch beachten, dass Routine-Untersuchungen auch im Ausland erfolgen sollten. Hierbei ist ein Arzt unabdinglich, der mit den europäischen Standards vertraut ist.
Gegebenenfalls kann aber die medizinische Infrastruktur vor Ort je nach Krankheitsfall komplett überfordert sein!
Dies gilt sowohl für die Diagnostik wie auch für die eventuell benötigte Behandlung.
Daher sollte sicher gestellt werden, dass die Auslands-Krankenversicherung auch bei medizinisch notwendigen Fällen eine Verlegung abdeckt und die medizinische Assistance diese Fälle prüfen und entsprechend umsetzen kann.
Dem Mitarbeiter im Ausland sollte auch die Möglichkeit einer telefonischen, ärztlichen Beratung in seiner Landessprache gegeben werden. Diese Beratung kann zwar einen Arztbesuch nicht ersetzen, aber für Klarheit und Ruhe sorgen.