Bei einem geplanten längeren Aufenthalt im Ausland ist es grundsätzlich ratsam, sich über die medizinische Infrastruktur im jeweiligen Aufenthaltsland zu informieren, um sich vor eventuellen Überraschungen im Notfall zu schützen.
Vor der Abreise sollte Ihnen bereits eine Liste (inklusive der Adressen und Telefonnummern, eventuell auch in der Landessprache) von medizinischen Dienstleistern (möglichst mit europäischen oder amerikanischen Standard) vorliegen:
Eine an die Bedürfnisse des Expatriate angepasste Liste sollte dem Mitarbeiter vor seiner Entsendung von seinem Arbeitgeber oder seiner Auslandskrankenversicherung auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Der angehende Expat sollte ebenfalls darauf achten, dass Ihm die lokalen Notrufnummern bekannt sind und sich schnellstmöglich nach Ankunft am Zielort mit den lokalen Begebenheiten (Telefon etc.) vertraut machen. Dabei kann es für den Mitarbeiter im Ausland nicht nur zu kulturellen, sondern auch zu sprachlichen Schwierigkeiten kommen.
Planen Sie vor Ihrer Entsendung und seien Sie sich der medizinischen Infrastruktur in Ihrem neuen Aufenthaltsland bewusst. Sie können vermutlich nicht einen Standard, wie Sie ihn in Deutschland gewohnt sind, erwarten.
Dies gilt nicht nur für Krankenhäuser und Ärzte, sondern auch für die Notfallversorgung durch die Notfallrettung bzw. durch den Notarzt. So kann es in einigen Ländern vorkommen, dass der Expat auf einen Rettungswagen oder Notarzt bis zu einer Stunde warten muss und daher mit einem Taxi schneller zu einer medizinischen Versorgung gelangt.
Selbstverständlich ist dies abhängig von der medizinischen Situation und der Region. Aber in solchen Situationen ist die Kenntnis für den Mitarbeiter im Ausland über medizinische Dienstleister und Transportmöglichkeiten eventuell lebenswichtig.
Bitte achten Sie besonders bei Mitarbeiterentsendungen in einem Land mit einer unzureichenden medizinischen Versorgung auf eine umfassende Auslandskrankenversicherung, die den Bedürfnissen des Expatriate angepasst ist und alle Eventualitäten für das Auslandsjahr abdeckt (z.B. eine Versicherung, die eine Arztempfehlung bis zur Evakuierung im Versicherungsschutz mit einschließt).