Außerhalb der EU hat Deutschland auch mit anderen Ländern Abkommen zum Entsenden vereinbart. Hier spricht man von bilateralen Abkommen. Dazu zählen z.B. die USA oder auch China.
Diese Entsende-Abkommen unterscheiden sich sehr stark und sind sehr genau zu betrachten.
In den meisten Fällen ist beim Entsenden nur der Bereich der Rentenversicherung geregelt, in einigen aber auch mehr. Die anderen Zweige sind dann alternativ abzusichern, wenn Sie Mitarbeiter ins Ausland entsenden. Im Regelfall besteht eine Beitragspflicht bei Mitarbeiterentsendung zu diesen Zweigen im Ausland.
Genaue Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA). Hier kann auch eine Ausnahmevereinbarung zum Entsenden beantragt werden.
Dauer einer Ausnahmevereinbarung beim Entsenden
Zum Thema Entsenden sollten Sie unbedingt im Vorfeld mit der DVKA Kontakt aufnehmen.
Ein Zeitraum von 8 Jahren ist oftmals eine gängige Größe, allerdings sind dafür ausführliche Begründungen für das Entsenden vorzunehmen. Hilfreich kann es sein, wenn nicht gleich von Beginn an der "komplette" Entsende-Zeitraum beantragt wird, sondern die Ausdehnung der Mitarbeiterentsendung scheibchenweise Jahr um Jahr z.B. erfolgt. In der Regel wird dieser Antrag für das Arbeiten im Ausland von der Personalabteilung und nicht vom Expat selbst vorgenommen.
Tipp zur Versicherung beim Entsenden
Ist es immer sinnvoll, dass beim Entsenden auf Antrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt? Oftmals ist es für den Expatriate wesentlich zweckmäßiger, wenn ihm der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ausgezahlt wird und dieser alternativ angelegt wird.
Wir sind Ihnen gerne beim Thema Entsenden behilflich, da auch im Ausland bestimmte Dinge zu beachten sind. Eine flexiblere Absicherung beim Entsenden bietet enorme Vorteile für den Mitarbeiter.
Nicht zuletzt wird dabei berücksichtigt, dass der Expat sich aus unterschiedlichsten Gründen entscheiden kann, für immer im Ausland zu bleiben oder einer weitere Entsendung bzw. Auslandstätigkeit in einem anderen Land nachzugehen.