Visum und Arbeitserlaubnis

Visum und Arbeitserlaubnis

Die Koordinierung aller Einreiseformalitäten in ein anderes Land ist oft ein langwieriger Prozess.

Was die Arbeitserlaubnis anbelangt, gibt es je nach Land unterschiedliche Konditionen. Eine Entsendung innerhalb der EU ist sicherlich deutlich einfacher, als außerhalb, da keine Arbeitserlaubnis und daher auch kein Visa erforderlich ist.

"Eine Arbeitserlaubnis ist die durch Verwaltungsakt verliehene Berechtigung, einer entgeltlichen Tätigkeit nachzugehen. Innerhalb der Europäischen Union ist dieses Recht eine der den Angehörigen aller Mitgliedsstaaten zustehenden Grundfreiheiten." (Wikipedia.de)

D.h. in Europa müsste eigentlich allen Personen mit der Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Landes in jedem EU/EWR-Land eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Manche EU Länder, wie auch Deutschland selbst, erfordern höchstens eine EU-Freizügigkeitsbescheinigung, die im Grunde mit einer Anmeldung/Registrierung gleichzusetzen ist und damit keinen Antrag erfordert. Für die sogenannten NEU-EU Bürger (Betritt: 2004/2007) ist es derzeit noch so, dass eine Arbeitserlaubnis direkt bei der zuständigen Arbeitsbehörde (labor office) zu stellen ist, den der Aufenthalt an sich steht auch diesen EU-Bürgern selbstverständlich frei.


Für alle Beitrittländer von 2004 wird diese Regelung aber zu Mai 2011 aufgehoben, da dann die Frist abgelaufen ist. Für Bulgarien und Rumänien ist noch nicht entschieden, ob um weitere 2 Jahre verlängert wird oder nicht.
Wir unterstützen und beraten Sie mit unserem Fachwissen bei dem komplexen Immigrations- bzw. Visa-Prozess, sowie Übernahme der damit verbundenen Behördengängen. 

Als weltweiter Anbieter verfügen wir über ein weites Netzwerk von Immigrationsexperten, die mit den speziellen Gegebenheiten der Prozesse für Aufenthalts -und Arbeitserlaubnis etc. der einzelnen Länder vertraut sind.


Das bedeutet für Sie, dass wir sowohl den Visa-Prozess in Deutschland, als auch die Umwandlung vor Ort im jeweiligen Zielland begleiten bzw. Behördengänge im Namen des Entsendeten durchführen, wo das mit entsprechender Vollmacht möglich ist. Dieses Arbeiten Hand in Hand mit unseren Kollegen vor Ort ermöglicht einerseits, dass der Prozess zeitsparend aber auch aufwendige, sich wiederholende  Kommunikation mit stets wechselnden Ansprechpartnern vermeidet.


Obwohl sich die Abläufe für Visa und Arbeitserlaubnis in den einzelnen Ländern erheblich unterscheiden, sichert Crown ein zeitgerechtes und effizientes Handling der einzelnen Schritte, um den zu entsendenden Mitarbeiter zu entlasten und ihm unnötige Behördengänge zu ersparen:

  • Zusammenstellung aller erforderlichen Papiere zur Antragsstellung
  • Antragsstellung bei der Ausländerbehörde und / oder dem Arbeitsamt
  • Enge Zusammenarbeit mit den Beamten und Sachbearbeitern bei den Behörden
  • Tracking des Prozesses
  • Abholung / Rückgabe der Reisepässe und Papiere in Absprache mit dem Mitarbeiter

 

 

Ihr Partner für dieses Thema
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Andrea Goerke
T +49 (0)89-632 666 22

Produkte

Unser Team unterstützt Sie mit Relocation Services, z.B. in Form von interkulturellen Trainings sowie mit Einreise-Formalitäten und Arbeitserlaubnis.

 
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