Auslandsentsendungen stellen Personalabteilungen vor besondere Herausforderungen, da hier nicht nur das deutsche Sozialversicherungsrecht, sondern auch Abkommen mit diversen Ländern berücksichtigt werden müssen. Da kaum ein Mitarbeiter sich beim Thema Sozialversicherung sehr gut auskennt, ist besondere Sorgfalt im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geboten.
Beim Thema Sozialversicherung gibt es viele wichtige Fragen auch im Interesse des Arbeitnehmers zu klären:
Diese Fragestellungen erfordern umfassende Kenntnisse über Sozialversicherung der Personalabteilung. Sollte sich herausstellen, dass Versäumnisse bei der Sozialversicherung gemacht wurden oder dem Mitarbeiter Nachteile entstehen, so kommt dabei auch eine Haftungsfrage auf.
Oftmals holen sich Unternehmen hier fachmännische Hilfe zum Thema Sozialversicherung. Wir versuchen Ihnen hier eine kleine Übersicht und erste Informationen darzustellen.
Welche Regelungen aber gibt es jetzt? Wo ist was rechtlich geregelt in der Sozialversicherung?
Territorialprinzip
Grundsätzlich gilt das Sozialversicherungsrecht nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (siehe auch § 3 SGB IV).
Da aber immer mehr Unternehmen international tätig sind, hat sich der Gesetzgeber in der Verantwortung gesehen, hier Abweichungen bei der Sozialversicherung zuzulassen.
Vier verschiedene Konstellationen finden bei der Sozialversicherung Anwendung: