Für den Arbeitnehmer im Ausland ist das Renten-Thema nicht unwichtig.
Befindet sich der Arbeitnehmer im sogenannten vertragsfreien Ausland, so ist zu prüfen, ob es für den Expat Sinn macht weiterhin in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer im Ausland in diesem Fall die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung auf Antrag einzuzahlen.
Die Verzinsung bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist sehr überschaubar. Die Experten gehen hier von 0 % aus, auch wenn es dazu abweichende Meinungen gibt. Durch die freiwillige Mitgliedschaft ist der Arbeitnehmer im Ausland aber nicht z.B. für Rehabilitationskuren abgesichert und kann hier seinen Versicherungsschutz dauerhaft aufrecht erhalten.
Für den Mitarbeiter im Ausland könnte es ggf. mehr Sinn machen, sein Geld anderweitig anzulegen, indem er z.B. beim Arbeiten im Ausland in eine Rentenversicherung investiert. Die Rentenversicherung sichert dem Arbeitnehmer im Ausland zwischen 4 und 5% Rendite und auch eine Kapitalauszahlung.
Eine deutsche Rentenversicherung verlangt in der Regel auch einen deutschen Wohnsitz des Expatriate. Daher sollte der Arbeitnehmer im Ausland auch während der Entsendung noch einen deutschen Wohnsitz haben. Wenn dieser vorhanden ist, kann der Arbeitnehmer im Ausland den Vertrag rechtmäßig abschließen. Eine reine Kontaktanschrift des Expat ist hierfür nicht ausreichend.
Für genau diesen Fall hat die Dr. Walter GmbH zusammen mit dem Verein Deutsche im Ausland e.V. eine Sonderlösung für Arbeitnehmer im Ausland erarbeitet.
Hierbei zahlen viele Unternehmen den Arbeitgeber-Anteil, der in Deutschland zuvor Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden würde, dem Arbeitnehmer im Ausland aus.
Selbstverständlich nehmen wir mit dem Arbeitnehmer im Ausland gerne auch eine ausführliche Rentenplanung vor. Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne persönlich, als Unternehmer, Personaler oder als Arbeitnehmer im Ausland.